Rahmenverträge für Büroausstattung
Büroausstattung-Leasing ist ein Spezialfall von Service-Leasing.
Gegenstand des Leasingvertrages und seiner Kalkulation ist nicht ein einzelnes Objekt, sondern die Büroausstattung eines Unternehmens.
Dazu gehören neben den Büromöbeln wie Tische, Sitzmöbeln und Schränken auch Zubehöhr wie Schliessanlagen oder An- und Einbauten für Büromöbel.
Oft handelt es sich nicht um Leasing-Verträge im eigentlichen Sinn, sondern um komplexe Verträge im Bereich von Outsourcing,
mit denen Administration, Unterhalt, Finanzierung und kontinuierliche Erneuerung der Büroausstattung einem Dienstleistungsunternehmen übertragen werden.
Ein günstiges Angebot kann gleich unter Beratung eingeholt werden.
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